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23.11.09

Verfassungsklage gegen Vorratsdatenspeicherung

Von: Martin Weisbach

Es ist noch nicht so lange her, da hat das Jusizministerium der Bundesregierung einen großen Anteil daran geleistet, daß das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung am 1. Januar 2008 in Kraft treten konnte. Am 15.ten Dezember 2009 findet nun vor dem Bundesverfassungsgericht eine mündliche Verhandlung über die Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung statt.

Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland hatten 34.939 Beschwerdeführer einen Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde beauftragt. Die Erfassung und Auswertung der Vollmachten konnte nicht rechtzeitig abgeschlossen werden - daher wurde die Beschwerde zunächst im Namen von acht Erstbeschwerdeführern eingereicht.

Gegen die sechsmonatige Speicherung aller Telefon-, E-Mail- und Internet-Verbindungsdaten hatte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gemeinsam mit anderen FDP-Politikern eine Verfassungsklage eingereicht. Am 15.ten Dezember wird die neue Justizministerin zur Verhandlung nach Karlsruhe kommen - allerdings als Beschwerdeführerin. Aus Respekt vor Ihrem Amt werde sie nicht auf der Seite der Beschwerdeführer sitzen und sich nicht zur Sache einlassen "will aber mit meiner Anwesenheit deutlich machen, dass ich zu meiner Rechtsposition stehe und die Bedeutung unterstreichen, die ich diesem Thema beimesse."

Leutheusser-Schnarrenberger war 1996 wegen des großen Lauschangriffs zurückgetreten - sie hat starke Bedenken was die sechsmonatige anlasslose Vorratsdatenspeicherung der Telekommunikationsdaten und die heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern anbelangt - "sehr beunruhigend, weil der PC vielen Menschen als Schreibtisch, Gedächtnis oder Tagebuch dient und damit einen sehr persönlichen, privaten Charakter hat". 


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